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   VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91   

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VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91 (https://dejure.org/1992,4207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.1992 - 12 UE 2495/91 (https://dejure.org/1992,4207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 12 UE 2495/91 (https://dejure.org/1992,4207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 NiederlAbk IRN, § 8 RuStAG, § 9 RuStAG, Art 6 Abs 1 GG
    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der Entlassung aus iranischer Staatsangehörigkeit wegen Nichtleistung des Wehrdienstes

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 549
  • FamRZ 1993, 549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Bei diesem Zustimmungserfordernis handelt es sich um innerstaatlich geltendes Recht, das eine zwingende Einbürgerungsvoraussetzung bildet und nicht nur im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung ist; das o. g. Schlußprotokoll war während des Zweiten Weltkriegs in seiner Anwendung lediglich suspendiert, ist danach wieder anwendbar und verstößt auch bei einer Anwendung auf Einbürgerungsbewerber mit deutschem Ehegatten nicht gegen das Grundgesetz (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, BVerwGE 80, 233 = EZAR 271 Nr. 19 = NJW 1989, 1441 = DVBl. 1989, 255 = InfAuslR 1989, 98).

    auf Einbürgerungsansprüche nicht anwendbar ist und dazu auch die Fälle der Ermessensreduktion auf Null zu zählen sind (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.); denn das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das Einbürgerungsermessen im Falle des Klägers nicht auf Null reduziert ist.

    Der Einbürgerungsbehörde kann in diesem Zusammenhang das Festhalten an dem Zustimmungserfordernis nicht als Ermessensfehler entgegengehalten werden (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Zwar verlangt Art. 6 Abs. 1 GG, bei der Ermessensausübung das Ziel einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie dahin zu berücksichtigen, daß über eine Einbürgerung unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit nicht engherzig entschieden wird (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Verwaltungspraxis gebilligt, die erst nach einem 20-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt und einer 15-jährigen Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ohne iranische Zustimmung zuläßt (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - und - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    auf Einbürgerungsansprüche nicht anwendbar ist und dazu auch die Fälle der Ermessensreduktion auf Null zu zählen sind (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.); denn das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das Einbürgerungsermessen im Falle des Klägers nicht auf Null reduziert ist.

    Zwar verlangt Art. 6 Abs. 1 GG, bei der Ermessensausübung das Ziel einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie dahin zu berücksichtigen, daß über eine Einbürgerung unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit nicht engherzig entschieden wird (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Verwaltungspraxis gebilligt, die erst nach einem 20-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt und einer 15-jährigen Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ohne iranische Zustimmung zuläßt (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - und - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Danach ist es weiterhin grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft, die Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit von der Entlassung des Einbürgerungsbewerbers aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig zu machen, und zwar auch dann, wenn der Einbürgerungsbewerber von einem ehemaligem Deutschen abstammt, in Deutschland geboren ist und ständig hier gelebt hat (BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91 -, EZAR 271 Nr. 22 = NJW 1991, 2226).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Abgesehen davon, daß der Kläger die in der Verwaltungspraxis geforderten Voraussetzungen bei weitem nicht erfüllt, kann, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat (S. 13 unten bis S. 14 unten), auch nicht davon gesprochen werden, daß er sich bereits seit längerem nachhaltig um seine Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit bemüht hat (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90 -, EZAR 277 Nr. 1).
  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Auffassung auch für den Fall aufrechterhalten, daß der Einbürgerungsbewerber mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, die Staatsangehörigkeit eines EG-Mitgliedstaats besitzt und sich weigert, diese Staatsangehörigkeit aufzugeben (BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90 -, EZAR 271 Nr. 23 = InfAuslR 1991, 254).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Scheitert eine Einbürgerung nach § 9 RuStAG daran, daß der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgibt oder nicht verliert, ist die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG von Amts wegen zu prüfen; die Ehe des Ausländers mit einem Deutschen ist aber allein noch kein Grund, eine Einbürgerung nach § 8 RuStAG vorzunehmen (Hailbronner/Renner, StAngR, 1991, § 9 RuStAG Rdnr. 12; Makarov/v. Mangoldt, Dt. StAngR, Stand: Nov. 1987, § 9 RuStAG Rdnr. 20; BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80 -, BVerwGE 67, 177 = EZAR 271 Nr. 8 = NJW 1984, 69 = DVBl. 1988, 1005 = InfAuslR 1983, 277).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Die Anwendbarkeit des o. g. Zustimmungserfordernisses auf den Kläger scheitert auch nicht daran, daß dieser geltend macht, er werde bei einer Rückkehr nach Iran als Angehöriger der Bahai-Glaubensgemeinschaft verfolgt werden; denn selbst ein anerkannter Asylberechtigter ist im Staatsangehörigkeitsrecht nicht so zu behandeln, als wäre er staatenlos, er gelangt vielmehr nur in den Genuß der Wohlwollensklausel des Art. 34 Satz 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (vom 28.07.1951, BGBl. 1953 S. 559, 1954 S. 619 - GK - BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85 -, EZAR 274 Nr. 2 = NJW 1989, 1438 = DVBl. 1989, 251 = InfAuslR 1989, 48).
  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91
    Dementsprechend hat auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluß vom 16. September 1990 (- 2 BvR 1864/88 -) ausgeführt, Mehrstaatigkeit werde innerstaatlich und international als Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten als auch im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte, und es auch für den Fall, daß wegen der Asylberechtigung und der Ehe des Bewerbers mit einem Deutschen ein staatliches Interesse an der Einbürgerung anzuerkennen ist, für verfassungsmäßig erachtet, eine Einbürgerung unter Hinweis auf das staatliche Interesse an der Verhinderung von Mehrstaatigkeit abzulehnen.
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 1133/92

    Doppelstaatigkeit des Ehegatten eines im Ausland lebenden deutschen

    Schließlich läßt auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Abrücken von den dargestellten Grundsätzen nicht erkennen (vgl. dazu die Nachweise in Hess. VGH, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91 -, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90 -, EZAR 277 Nr. 1 = InfAuslR 1992, 98).
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